Wer nach „Brosius Gersdorf Ehemann“ sucht, meint den deutschen Staatsrechtler Hubertus Gersdorf. Er ist mit der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf verheiratet und arbeitet als Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Leipzig.
Lange war Hubertus Gersdorf hauptsächlich in juristischen Fachkreisen bekannt. Im Sommer 2025 geriet er jedoch stärker in die Öffentlichkeit. Einerseits wurden seine Aussagen über die AfD, den ethnisch-kulturellen Volksbegriff und die staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen kontrovers diskutiert. Andererseits tauchte sein Name im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen die Dissertation seiner Ehefrau auf.
Dabei ist eine klare Trennung wichtig: Politische und juristische Kritik an seinen Positionen ist nicht gleichbedeutend mit einer amtlichen Feststellung über seine politische Haltung. Ebenso wurden Spekulationen, Hubertus Gersdorf habe die Dissertation seiner Frau geschrieben, nicht bestätigt. Die Universität Hamburg schloss ihr Prüfverfahren im Juli 2026 ab und bewertete den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt.
Brosius-Gersdorf Ehemann im Steckbrief
| Merkmal | Öffentlich bekannte Information |
| Name | Hubertus Gersdorf |
| Geburtsdatum | 29. Oktober 1962 |
| Geburtsort | Hamburg |
| Beruf | Jurist und Universitätsprofessor |
| Fachgebiete | Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Medienrecht |
| Aktuelle Universität | Universität Leipzig |
| Ehefrau | Frauke Brosius-Gersdorf |
| Frühere Universität | Universität Rostock |
| Kinder | Keine verlässlich veröffentlichten Angaben |
| Bekannt durch | Rechtswissenschaft, Medienrecht und politische Kontroversen |
Die Universität Leipzig nennt den 29. Oktober 1962 als Geburtsdatum von Hubertus Gersdorf. Seit Oktober 2016 leitet er dort den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medien- und Informationsrecht. Außerdem ist er Vorstandssprecher beziehungsweise geschäftsführender Direktor des Instituts für Medien- und Datenrecht sowie Digitalisierung.
Wer ist der Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf?
Der Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf ist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Wie seine Frau beschäftigt er sich beruflich mit dem öffentlichen Recht. Beide gehören damit demselben wissenschaftlichen Fachgebiet an, setzen jedoch teilweise unterschiedliche thematische und rechtspolitische Schwerpunkte.
Hubertus Gersdorf ist vor allem auf Staats-, Verwaltungs-, Informations- und Medienrecht spezialisiert. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören laut Universität Leipzig die grundrechtlich geschützten Freiheiten, das Datenschutzrecht, das Regulierungsrecht und das Glücksspielrecht. In der öffentlichen Diskussion tritt er außerdem regelmäßig als Experte für Rundfunkrecht und Medienordnung auf.
Über das private Eheleben von Frauke Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann ist dagegen nur wenig bekannt. Verlässlich veröffentlichte Angaben über das Kennenlernen, das Hochzeitsdatum, den gemeinsamen Wohnort oder mögliche Kinder liegen nicht vor. Beide werden öffentlich fast ausschließlich aufgrund ihrer juristischen Arbeit wahrgenommen.
Die Karriere von Hubertus Gersdorf
Hubertus Gersdorf absolvierte seine juristische Ausbildung in Hamburg und promovierte 1991 mit einer Arbeit über die Staatsfreiheit des Rundfunks. Seine wissenschaftliche Laufbahn ist deshalb seit Beginn eng mit Fragen des Medien- und Verfassungsrechts verbunden.
Von 1998 bis 2016 war er Inhaber der Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht und Kommunikationsrecht an der Universität Rostock. Zwischen 2014 und 2016 amtierte er dort außerdem als Dekan der Juristischen Fakultät. Seit Oktober 2016 lehrt und forscht er an der Universität Leipzig.
Darüber hinaus war Gersdorf von 2010 bis 2013 sachverständiges Mitglied der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages. Die Kommission beschäftigte sich unter anderem mit Datenschutz, digitaler Kommunikation und den rechtlichen Folgen des Internets.
Warum geriet Brosius-Gersdorfs Ehemann in die Kritik?
Im Jahr 2025 wurde Hubertus Gersdorf wegen eines Interviews mit der Zeitung Junge Freiheit öffentlich kritisiert. In diesem Interview vertrat er die Auffassung, dass ein ethnisch-kultureller Volksbegriff nicht automatisch verfassungswidrig sei.
Nach seiner Argumentation lässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts. Daraus leitete er ab, dass der Verfassungsschutz entsprechende Aussagen von AfD-Politikern nicht ohne Weiteres als Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen bewerten dürfe.
Der Staatsrechtler und Richter Andreas Fischer-Lescano widersprach dieser Ansicht im Tagesspiegel äußerst scharf. Er argumentierte, das Grundgesetz verbiete ethnische Abstufungen innerhalb des Staatsvolkes. Es dürfe keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse geben. Fischer-Lescano warf Gersdorf zudem vor, rechtsextremen Remigrationsvorstellungen eine verfassungsrechtliche Legitimation zu verschaffen.
Diese Aussagen müssen jedoch korrekt zugeordnet werden: Es handelt sich um die Bewertung Fischer-Lescanos. Weder ein Gericht noch eine Behörde stellte fest, dass Hubertus Gersdorf rechtsextrem sei oder gegen seine dienstlichen Pflichten verstoßen habe.
Was sagte Hubertus Gersdorf über die AfD?
Hubertus Gersdorf erklärte nicht pauschal, dass sämtliche Positionen der AfD verfassungsgemäß seien. Seine Argumentation bezog sich vor allem auf die Frage, ob bereits das Eintreten für einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff ausreiche, um eine Partei oder einzelne Funktionäre als verfassungsfeindlich einzuordnen.
Kritiker sehen darin eine zu enge Interpretation der Verfassung. Sie verweisen darauf, dass ein ethnischer Volksbegriff praktisch dazu führen könne, eingebürgerte deutsche Staatsangehörige als weniger zugehörig zu behandeln. Gersdorf stellte dagegen stärker auf die rechtliche Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ab.
Die Auseinandersetzung zeigt deshalb zunächst einen verfassungsrechtlichen Streit. Aus Gersdorfs juristischer These lässt sich nicht automatisch ableiten, dass er Mitglied oder politischer Unterstützer der AfD ist. Eine solche Verbindung ist nicht verlässlich dokumentiert.
Seine Kritik an der staatlichen NGO-Förderung
Im selben Interview kritisierte Hubertus Gersdorf die staatliche Förderung politisch aktiver Nichtregierungsorganisationen. Er verlangte klarere gesetzliche Grundlagen und sah mögliche Konflikte mit dem Neutralitätsgebot des Staates.
Nach seiner Auffassung dürfen staatliche Stellen Organisationen mit politischer Zielsetzung nicht ohne ausreichende gesetzliche Grundlage finanzieren. Fischer-Lescano bewertete auch diese Position kritisch. Er warf Gersdorf vor, dadurch demokratische Initiativen gegen Rechtsextremismus zu schwächen.
Auch hier gilt: Gersdorfs These betrifft die rechtlichen Voraussetzungen staatlicher Finanzierung. Daraus folgt nicht zwangsläufig eine grundsätzliche Ablehnung sämtlicher NGOs oder zivilgesellschaftlicher Projekte.
Das angebliche politische „Gegensatzpaar“
Ein FOCUS-Kommentar stellte Frauke Brosius-Gersdorf und ihren Ehemann 2025 als politisches „Powerpaar“ mit gegensätzlichen Positionen dar. Der satirisch geschriebene Beitrag verkürzte die Debatte auf das Bild, Frauke Brosius-Gersdorf wolle die AfD eher verbieten, während ihr Mann die Partei gegenüber dem Verfassungsschutz verteidige.
Diese Darstellung war bewusst zugespitzt. Sie eignet sich nicht als präzise Zusammenfassung der juristischen Positionen des Ehepaares. Insbesondere ist die Aussage, Hubertus Gersdorf „verteidige die AfD“, eine journalistische Verkürzung. Tatsächlich bezog er sich auf bestimmte verfassungsrechtliche Kriterien, die nach seiner Auffassung bei der Arbeit des Verfassungsschutzes und einem möglichen Parteiverbotsverfahren beachtet werden müssten.
Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf
Im Juli 2025 veröffentlichte der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber zunächst 23 Text- und Quellenparallelen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf.
Weber verwies unter anderem auf ähnliche Formulierungen, Fußnoten, Literaturangaben und Argumentationsfolgen. Später veröffentlichte er ein umfangreicheres Papier und behauptete, 91 Stellen könnten auf eine nicht offengelegte Mitarbeit oder ein Ghostwriting durch Hubertus Gersdorf hindeuten.
Allerdings entstanden die Dissertation und die Habilitationsschrift in zeitlich überlappenden Phasen. Allein aus den späteren Veröffentlichungsdaten ließ sich daher nicht sicher erkennen, wer eine Formulierung zuerst entwickelt hatte. WELT korrigierte zudem die anfängliche Darstellung, sämtliche zum Vergleich herangezogenen Texte von Hubertus Gersdorf seien vor der Dissertation erschienen. Tatsächlich befanden sich darunter auch Texte, die erst nach 1997 veröffentlicht wurden.
Hat Hubertus Gersdorf die Dissertation seiner Frau geschrieben?
Für die Behauptung, Hubertus Gersdorf habe die Dissertation seiner Ehefrau geschrieben, gibt es keinen bestätigten Nachweis.
Die Anwälte des Ehepaares wiesen den Ghostwriting-Verdacht vollständig zurück. In einem Schreiben an Stefan Weber erklärten sie, Frauke Brosius-Gersdorf habe ihre Dissertation allein verfasst. Sie bezeichneten die öffentliche Verdachtsäußerung als „grob rechtswidrig“ und forderten Weber zur Unterlassung auf.
Dabei handelte es sich zunächst um eine außergerichtliche Forderung und nicht um ein Gerichtsurteil. Auch die verlangte Erstattung von 40.000 Euro war keine gerichtlich verhängte Geldstrafe, sondern eine Kostenforderung der beauftragten Kanzlei.
Universität Hamburg bestätigt die Vorwürfe nicht
Die wichtigste Entwicklung erfolgte am 27. Juli 2026. Die Universität Hamburg veröffentlichte das Ergebnis ihres Ombudsverfahrens zur Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf.
Nach Angaben der Universität wurde der Sachverhalt ordnungsgemäß untersucht. Die vorgebrachten Plagiatshinweise konnten nicht bestätigt werden. Die zuständigen Gremien sahen den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an und schlossen das Verfahren ab.
Damit wäre es sachlich falsch, die Dissertation heute als Plagiat oder als nachgewiesene Ghostwriting-Arbeit ihres Ehemannes zu bezeichnen. Korrekt ist lediglich, dass Stefan Weber entsprechende Verdachtsmomente veröffentlichte, die von den Betroffenen bestritten und durch das abgeschlossene Verfahren der Universität Hamburg nicht bestätigt wurden.
Wie rechts ist Hubertus Gersdorf?
Eine eindeutige politische Einordnung von Hubertus Gersdorf ist anhand der öffentlich bekannten Informationen nicht möglich. Er ist vor allem als Rechtswissenschaftler und Medienrechtsexperte bekannt. Eine Mitgliedschaft in der AfD oder eine andere parteipolitische Verbindung ist nicht verlässlich belegt.
Seine Aussagen zum Volksbegriff und zur NGO-Förderung führten zu heftiger Kritik. Besonders Andreas Fischer-Lescano ordnete sie als verfassungsrechtlich nicht vertretbar und politisch gefährlich ein. Andere Darstellungen reduzierten den Konflikt dagegen auf eine medienwirksame Gegenüberstellung des Ehepaares.
Für eine seriöse Beurteilung sollte deshalb zwischen drei Ebenen unterschieden werden: Gersdorfs tatsächliche juristische Argumentation, die Kritik anderer Staatsrechtler und die zugespitzte Darstellung in Meinungsbeiträgen.
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Häufige Fragen zu Brosius-Gersdorfs Ehemann
Der Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf heißt Hubertus Gersdorf. Er ist Jurist und Professor an der Universität Leipzig.
Hubertus Gersdorf wurde am 29. Oktober 1962 geboren. Im Juli 2026 ist er 63 Jahre alt.
Er leitet seit 2016 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig. Zuvor war er Professor an der Universität Rostock.
Eine Mitgliedschaft oder offizielle Verbindung zur AfD ist nicht verlässlich dokumentiert. Er geriet wegen juristischer Aussagen über den ethnisch-kulturellen Volksbegriff und die Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz in die Kritik.
Dafür gibt es keinen bestätigten Beleg. Die Universität Hamburg konnte die vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigen und bewertete den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt.
Zu möglichen Kindern des Ehepaares liegen keine verlässlich bestätigten öffentlichen Informationen vor.
Fazit zu Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann
Der Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf heißt Hubertus Gersdorf. Er wurde 1962 in Hamburg geboren und ist ein erfahrener Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Leipzig.
Im Jahr 2025 geriet er durch kontroverse Aussagen zur AfD, zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff und zur NGO-Förderung in die öffentliche Diskussion. Seine Positionen wurden von Andreas Fischer-Lescano scharf kritisiert, doch entsprechende politische Zuschreibungen sind Bewertungen und keine amtlichen Feststellungen.
Auch die Behauptung, Hubertus Gersdorf habe die Dissertation seiner Frau geschrieben, wurde nicht bestätigt. Die Universität Hamburg erklärte im Juli 2026 nach Abschluss ihres Verfahrens, dass sich die Plagiatshinweise nicht erhärtet hätten und kein gerechtfertigter Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorliege.
